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Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst folgende Untersuchungen: Ab dem 20. Lebensjahr:
Ab dem 30. Lebensjahr:
Ab dem 50. Lebensjahr:
Die regelmäßige Inanspruchnahme der Krebsvorsorgeuntersuchung gibt jeder Patientin eine relativ gute Sicherheit, daß bösartige Erkrankungen schon im Frühstadium entdeckt werden. Durch die Weiterentwicklung der Medizin haben wir heute wesentlich mehr Möglichkeiten, Vor- und Frühstadien bösartiger Erkrankungen zu erkennen: eine Ultraschalluntersuchung des inneren Genitale zur Beurteilung der Eierstöcke und der Dicke der Gebärmutterschleimhaut, eine Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen zur Erkennung nicht tast- barer Veränderungen des Brustdrüsengewebes, ein Zellabstrich zur Erkennung von HPV - Infektionen (high-risk-Typen von humanen Papillomaviren), die oft zu krebsartigen Veränderungen am Muttermund führen. Darüber hinaus können durch die Bestimmung von Tumormarkern im Blut teilweise unerkannte Krebserkrankungen ausgeschlossen werden. Leider werden nicht alle sinnvollen Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, welche Maßnahmen bei Ihnen im Einzelfall sinnvoll und nützlich sind. |